Öffentliches WLAN in Restaurants - guter Service oder hohes Risiko?

In Chile hat jedes noch so kleine Café einen WLAN-Zugang. In New York kann man auch im Central Park im Internet surfen. Selbst am Trevi-Brunnen in Rom gibt es einen öffentlichen Hotspot. Es ist ziemlich eindeutig: Wir wollen Internet. Immer und überall. Dass sich das gerade in Deutschland als schwierig erweist, ist überraschend. Besonders für Touristen sind Cafés und Restaurants mit freiem WLAN ein Anlaufpunkt, da sie sonst hohe Roaminggebühren zahlen müssen. In Deutschland gibt es bisher nur etwa 15.000 freie Hotspots. Allein in Südkorea dagegen schon um die 180.000. Das Problem liegt im deutschen Recht. Gemäß der sogenannten "Störerhaftung" haftet die Person, auf deren Name der Zugang läuft. Das heißt, wenn Gäste illegal Musik oder Filme downloaden, zahlt der Hotspot-Inhaber die Abmahnung von mehreren hundert bis tausenden Euro.

Neues Gesetz soll für mehr Hotspots sorgen

Die Bundesregierung arbeitet schon seit Monaten an einem Gesetz, das diese Rechtslage auflockern soll. Am 12. März 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium die finale Gesetzesvorlage veröffentlicht. Das Ziel laut Sigmar Gabriel: "In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen." Wer seinen Gästen einen freien Internetzugang anbieten will, haftet demnach nicht mehr - unter zwei Bedingungen:

  • Das Zugangsgerät (Router) muss verschlüsselt sein.
  • Der Gast muss versichern, dass er keine Rechtsverletzungen begeht. Beispielsweise indem er vor der Anmeldung einen Haken unter eine entsprechende Erklärung setzt.

Wie der Gastronom eine solche Eingabemaske vorschalten soll, ist noch unklar, da die technischen Möglichkeiten bei handelsüblichen Routern bisher noch nicht grundsätzlich gegeben sind.

Kritik von allen Seiten

Gabriel erhoffe sich durch das neue Gesetz einen "Schub" neuer öffentlicher Hotspots. Bisher hagelte es aber vor allem Kritik. Der Förderverein Freie Netzwerke und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sehen den einfachen Zugang zu öffentlichen WLAN-Netzen bedroht. Beide Institutionen setzen sich für frei zugängliches Internet ein. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, stehen diese Projekte vor dem Aus. Stark kritisiert wird auch, dass die Störerhaftung für Privatpersonen beibehalten wird und diese somit gegenüber gewerblichen WLAN-Anbietern klar benachteiligt sind. "Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit. Während offene Funknetze fast überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Bundesregierung hierzulande unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten.", äußerte sich Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. Unklar sei, wie Privatpersonen die Namen aller Nutzer kennen sollen bzw. wie sie verifizieren sollen, dass die angegebenen Daten keine Falschangaben sind. Auch die Verschlüsselung des Zugangs sei problematisch, da entweder das Zugangspasswort öffentlich gemacht (was die Verschlüsselung quasi hinfällig werden lässt) oder von den NutzerInnen individuell erfragt werden müsste. Selbst ein Großteil der juristische Fachwelt ist der Meinung, dass eine Differenzierung in gewerbliche und private WLAN-Anbieter nach Telemediengesetz nicht rechtens ist. Ein entsprechendes Urteil hat bereits das Arbeitsgericht Berlin-Charlottenburg gefällt. Alles in allem scheint das neue Gesetz eher eine Zugangshürde, als ein Schritt in Richtung freizugängliches WLAN zu sein.

Welche Möglichkeiten haben Gastronomen sonst noch?

Das private WLAN für die Gäste freizuschalten funktioniert also nicht. Bisher haben Gastronomen und Hoteliers die Verantwortung oft an Hotspot-Anbieter (Provider) abgegeben. Das sind Firmen, die einen WLAN-Zugang einrichten und im Falle eines Missbrauchs für den Anschluss haften. Hier gibt es verschiedene Modelle. Der Restaurant-Inhaber bezahlt die Firma für Einrichtung und Instandhaltung des Hotspots. Ob der Gast kostenlos surfen kann, hängt von den Konditionen des Providers ab. Bei der Telekom zahlt er 4,95€ pro Stunde, bei FON ist die Nutzung kostenlos und bei Fairspot kann man zwischen langsam und gratis oder schnell und kostenpflichtig auswählen.
Eine weitere rechtssichere Variante bietet "sorglosinternet" an. Mithilfe der "sorglosbox" wird der Datenverkehr über die Server des Anbieters geleitet. So gehen die Gäste nicht mit der IP-Adresse des Cafés oder Restaurants, sondern mit einer IP-Adresse von "sorglosinternet" ins Netz. Das WLAN-Passwort kann den Gästen dann ganz einfach mitgeteilt werden und sie müssen sich weder registrieren noch Erklärungen bestätigen. Einen ähnlichen Dienst bietet die Firma "Airfy" an, die als Reaktion auf den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ein entsprechendes Modell für Privatpersonen auf den Markt bringen will. Der geplante Router soll über eine Gastnetz-Funktion die Aktivität der Fremdsurfer über den Server von "Airfy" leiten. Damit würde der Anbieter eine Lücke füllen.

Wer nicht bis zur Verabschiedung des Gesetzes warten möchte, für den könnten solche Anbieter eine Option sein, um seinen Gästen einen zeitgemäßen Service zu bieten.


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Autorin

Pia B.

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Illustration von einem Schaf mit einer Kochmütze