Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Sie können die AGB drucken oder speichern, Sie finden sie aber auch jederzeit an dieser Stelle.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Leistungen der 42he GmbH (nachfolgend „42he“ genannt), im Zusammenhang mit dem Dienst CentralPlanner (nachfolgend auch „ANWENDUNG“ genannt) gegenüber KUNDEN. 1.2. Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, nicht jedoch für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Unternehmereigenschaft des KUNDEN ist 42he auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/ oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes oder eine entsprechende Bescheinigung einer vergleichbaren nationalen behördlichen Stelle, aus der die unternehmerische Tätigkeit des KUNDEN eindeutig erkennbar ist, nachzuweisen. 1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von KUNDEN werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von 42he nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsgegenstand / Leistungen von 42he
2.1. 42he bietet mit der ANWENDUNG die Möglichkeit, Kontaktdaten und Reservierungsinformationen zu erfassen. 2.2. 42he bietet dem KUNDEN verschiedene Leistungspakete zu den entsprechend, u.a. in der Internetpräsenz der ANWENDUNG, aufgeführten Konditionen an. Der Umfang der Leistungen von 42he sowie der Umfang der Nutzungsberechtigung sind abhängig von der gewählten Leistungspaketgröße der ANWENDUNG. Die Leistungspakete unterscheiden sich u.a. nach der Anzahl der erlaubten Reservierungen pro Monat, der Größe des Speicherplatzes, nach der Anzahl der Personen (z.B. Mitarbeiter des KUNDEN), die die ANWENDUNG Nutzen können (nachfolgend „NUTZER“ genannt) sowie dem Funktionsumfang des jeweiligen Leistungspakets. 42he gewährt dem KUNDEN das Recht, die ANWENDUNG im Rahmen der Einschränkungen dieser AGB zu nutzen. 2.3. 42he ist berechtigt, den Leistungsumfang und sonstige Bedingungen zu ändern. 42he wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen, soweit durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird. 2.4. Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung der ANWENDUNG zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über eine Telekommunikationsverbindung durch die NUTZER. Ein entsprechender Internetzugang ist Voraussetzung für die Nutzung der ANWENDUNG und nicht Gegenstand der Leistung von 42he. 42he stellt dem KUNDEN Speicherplatz für die unter Nutzung der ANWENDUNG erzeugten Daten und/ oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (nachfolgend „ANWENDUNGSDATEN“ genannt) zur Verfügung und räumt dem KUNDEN Nutzungsrechte an der ANWENDUNG gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ein. 2.5. Die Bereitstellung eines Internetzuganges für die Nutzung der ANWENDUNG ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der KUNDE ist allein für die Schaffung der, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der ANWENDUNG notwendigen, technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Hardware sowie des jeweils verwendeten Internetzuganges einschließlich der Telekommunikationsverbindung zwischen der verwendeten Hardware.
3. Vertragsschluss
3.1. Über entsprechende Eingabemasken innerhalb der Internetpräsenz von 42he zu der ANWENDUNG kann ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung der ANWENDUNG gestellt und per Datenfernübertragung an 42he abgesendet werden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung des KUNDEN zustande, welche beispielsweise mit der Anmeldung über die Webseite der ANWENDUNG und Bestätigung per E-Mail von 42he erfolgt. 3.2. Der KUNDE oder der den Antrag auf Abschluss eines Vertrages stellende Mitarbeiter des KUNDEN wird bei Antragstellung einen Zugangsnamen und ein hinreichend sicheres Passwort festlegen. Das Passwort kann nach erfolgtem Vertragsschluss durch den jeweiligen KUNDEN bzw. NUTZER jederzeit geändert werden. 3.3. Soweit die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses eine kostenfreie Testphase/ Starter-Paket vereinbart haben, die nicht ausdrücklich nach Beendigung der Testphase übergangslos in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis übergehen soll, bedarf es zu einer Überführung des kostenfreien Testverhältnisses in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis einer entsprechenden Mitteilung seitens des KUNDEN an 42he. Diese Mitteilung kann, sofern es in der ANWENDUNG vorgesehen ist, unmittelbar über die ANWENDUNG an 42he abgegeben werden. Mit Bestätigung durch 42he wird das Vertragsverhältnis als kostenpflichtiges Vertragsverhältnis zu den in diesen AGB geregelten Bestimmungen und zu dem, u.a. in der Internetpräsenz der ANWENDUNG festgelegten Paketpreis fortgesetzt. 42he kann die Bestätigung wahlweise über die ANWENDUNG oder per E-Mail gegenüber dem KUNDEN erklären. 42he ist berechtigt, soweit dies vorgesehen ist, den KUNDEN im Zusammenhang mit dem Ablauf der Testphase auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Verlängerung des Vertragsverhältnisses per E-Mail oder über die Anwendung hinzuweisen. 3.4. Die im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Daten werden von 42he auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von 42he vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von 42he keine sonstigen Bedenken, registriert 42he den NUTZER und benachrichtigt den KUNDEN hierüber per E-Mail. Diese Benachrichtigungs-E-Mail gilt als Annahme des durch den KUNDEN abgegebenen Angebotes auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der ANWENDUNG. Sofern der KUNDE eine kostenlose Testphase/ ein Starter-Paket angefragt hat, gilt Ziffer 3.3 dieser AGB. 3.5. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. 42he ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
4. Vertragsbeginn und -beendigung
4.1. Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der ANWENDUNG beginnt mit Zugang der Bestätigungs-E Mail von 42he und läuft, falls dies vereinbart wurde, zunächst für die Dauer einer entsprechend einer von 42he festgelegten und zwischen den Parteien vereinbarten Testphase (z.B. 30 Tage). 4.2. Ist zu Beginn zwischen den Parteien eine kostenlose Testphase (z.B. von 30 Tagen) vereinbart worden, kann der KUNDE nach Ablauf der vereinbarten Testphase ein von 42he angebotenes Leistungspaket zu den entsprechenden, auf der Webseite der ANWENDUNG angegebenen, Konditionen auswählen/ buchen. Wählt der KUNDE nach Ablauf der kostenlosen Testphase kein Leistungspaket aus, so wird der KUNDE auf das von 42he kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungspaket (z.B. „Starter-Paket“) heruntergestuft, wenn die von dem KUNDEN hinterlegte Datenmenge nicht die für das kostenlose Leistungspaket vorgesehene Datenmenge übersteigt. Wenn nach Ablauf der Testphase die Datenmenge des KUNDEN die für das kostenlose Leistungspaket vorgesehene Datenmenge überschreitet und der KUNDE kein entgeltliches Leistungspaket ausgewählt/ gebucht hat, so wird der Account des KUNDEN von 42he gelöscht und der Zugang des KUNDEN gesperrt. Im Übrigen läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. 4.3. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses für die Nutzung der ANWENDUNG kann der KUNDE jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats vornehmen. Der KUNDE hat die Kündigung selbstständig in der Accountverwaltung der ANWENDUNG vorzunehmen. 4.4. 42he hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit einem KUNDEN ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungsmonats zu kündigen. 4.5. Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für 42he insbesondere dann vor, wenn der KUNDE mit der Entrichtung der Nutzungsvergütung seit 6 Wochen in Verzug ist. 4.6. Mit Wirksamwerden der Kündigung, endet das Vertragsverhältnis und der KUNDE und alle zu dem KUNDEN angelegten NUTZER verlieren die Berechtigung zur Nutzung der ANWENDUNG. 42he behält sich vor, den Administratornamen und das Administratorkennwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. 4.7. 42he wird auf Antrag hin dem KUNDEN oder einem vom KUNDEN benannten Dritten die von dem KUNDEN und/ oder den zu dem KUNDEN angelegten NUTZERN auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unentgeltlich als herunterladbare Datei zur Verfügung stellen. Der Antrag hat vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erfolgen. 4.8. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Account des KUNDEN mit sämtlichen Daten durch 42he gelöscht.
5. Preise
5.1. Die Höhe der (monatlichen) Kosten für die Nutzung der ANWENDUNG ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Paketwechsels gültigen, u.a. auf der Webseite der ANWENDUNG veröffentlichten, Kosten für das von dem KUNDEN gewählten Pakets. 5.2. 42he bietet dem KUNDEN kostenpflichtige und kostenfreie Pakete an. Der KUNDE kann die kostenpflichtigen Pakete für eine von 42he festgelegte Zeit (z.B. 30 Tage) kostenlos testen und nutzen. Solange kein Upgrade auf ein kostenpflichtiges Paket durchgeführt wird, entstehen dem KUNDEN keine Kosten. 5.3. Nach Ablauf der, unter Ziffer 4.1. dieser AGB genannten Testphase, zahlt der KUNDE für die Zurverfügungstellung und Nutzung der ANWENDUNG entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die für das jeweilige kostenpflichtige Paket angegebene (monatliche) Vergütung, deren Höhe sich aus der Preisliste von 42he in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und später jeweils gültigen Fassung ergibt. 5.4. 42he ist berechtigt, die unter Ziffer 5.1. dieser AGB benannten Paketpreise erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss mit einer vorherigen Ankündigung von 3 Wochen zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten erhöht haben. Sofern die mitgeteilte Erhöhung eine Erhöhung des aktuell gültigen Paketpreises um mehr als 5 % bedeutet, hat der KUNDE das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Ankündigung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird 42he den KUNDEN zusammen mit der jeweiligen Ankündigung hinweisen.
6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1. Die monatliche Vergütung für die Nutzung der ANWENDUNG wird zum Ende, spätestens zum letzten Tag des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig. 6.2. Dem KUNDEN wird die monatliche Rechnung im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Diese Rechnung kann der KUNDE jederzeit in der Accountverwaltung einsehen und herunterladen. 6.3. Die Zahlung der monatlichen Vergütung erfolgt durch Lastschrifteinzug oder Kreditkartenzahlung. Der KUNDE hat für die notwendige Deckung des gewählten Zahlungskontos Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund von Umständen, die vom KUNDEN zu vertreten sind, nicht erfolgt, kann 42he die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der Rücklastschrift) dem KUNDEN in der jeweils angefallenen Höhe berechnen. 6.4. Wird die Zahlung von dem KUNDEN nach Eintritt des Zahlungsverzuges und Mahnung durch 42he unter Setzung einer Zahlungsfrist von 2 Wochen nicht erbracht, so ist 42he nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist zur sofortigen Zurückbehaltung der durch 42he aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Leistung und zur vorübergehenden Deaktivierung der Accounts des KUNDEN bis zur Begleichung der offenen Forderungen berechtigt, sofern 42he dies in der Mahnung gegenüber dem KUNDEN ausdrücklich angekündigt hat. Die Mahnung kann durch 42he per E-Mail an die von dem KUNDEN angegebene E-Mail-Adresse des Hauptnutzers erklärt werden. 6.5. Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der KUNDE nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Änderungen dieser AGB
7.1. 42he behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. 7.2. Beabsichtigte Änderungen dieser AGB werden dem KUNDEN schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE den mitgeteilten Änderungen nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als von dem KUNDEN anerkannt. 7.3. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der KUNDE im Falle einer Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.
8. Änderungen an der ANWENDUNG oder dem System von 42he
8.1. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung der ANWENDUNG und/ oder mit Änderungen an dem technischen System von 42he eine beschränkend wirkende Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des KUNDEN und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird 42he dies dem KUNDEN spätestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. 8.2. Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Bestandteil dieses Vertrages. 42he wird den KUNDEN bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
9. Zugriff auf bereitgestellte ANWENDUNG
9.1. Handelt es sich bei dem KUNDEN um eine natürliche Person, so nutzt der KUNDE die bereitgestellte ANWENDUNG selbst als Hauptnutzer. Handelt es sich bei dem KUNDEN um eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist von dem KUNDEN eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person als Hauptnutzer anzugeben, die die bereitgestellte ANWENDUNG für den KUNDEN nutzt. 42he ist berechtigt, jederzeit von dem KUNDEN einen schriftlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung des Hauptnutzers anzufragen, der 42he dann durch den KUNDEN unverzüglich zu übersenden ist. 9.2. Nach Anmeldung bei der ANWENDUNG hat der KUNDE als Hauptnutzer bzw. der Hauptnutzer die Möglichkeit, im Rahmen der Kapazitäten des jeweiligen Leistungspaketes weitere Administrativ- und/ oder Nebennutzer (nachfolgend ebenfalls „NUTZER“ genannt) in der ANWENDUNG anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen. Die hierzu geltenden Bedingungen ergeben sich aus der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden ANWENDUNG und den in dieser formulierten Angaben. 9.3. Die von dem KUNDEN als Hauptnutzer bzw. dem Hauptnutzer eingerichteten Administrativnutzer haben – ebenfalls im Rahmen der in der ANWENDUNG vorgegebenen Möglichkeiten – ihrerseits die Möglichkeit, in der ANWENDUNG weitere Nebennutzer anzulegen und diesen so die Nutzung der ANWENDUNG zu ermöglichen. 9.4. Der KUNDE kann Hauptnutzer, Administrativ- und/ oder Nebennutzer jederzeit über die ANWENDUNG entfernen oder deaktivieren. Auf Wunsch des KUNDEN kann eine entsprechende Entfernung und/ oder Deaktivierung gegen Tragung der damit entstehenden Kosten durch den KUNDEN und nach Auftrag in Textform durch 42he vorgenommen werden.
10. Bereitstellung der ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN
10.1. 42he hält ab Vertragsschluss auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend „SERVER“ genannt) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. 10.2. 42he stellt sicher, dass die bereitgestellte ANWENDUNG für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist. 10.3. 42he sorgt dafür, dass die von ihr hergestellte ANWENDUNG stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. 42he hält auf dem SERVER ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die ANWENDUNGSDATEN bereit. 10.4. Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden von 42he auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. 10.5. Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von 42he.
11. Verfügbarkeit
11.1. 42he schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des KUNDEN und der zu dem KUNDEN angelegten NUTZER, die gesamten vertraglich vereinbarten Funktionalitäten der ANWENDUNG sowie die ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zu nutzen. 11.2. Die Verfügbarkeit gilt auch als gegeben in Zeiträumen während Ø Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von 42he oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der ANWENDUNG erforderlichen technischen Infrastruktur; Ø Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von 42he oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht sind; Ø unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch. 11.3. 42he gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99 % im Kalenderjahresmittel. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 11.4. dieser AGB nicht berücksichtigt. 11.4. In Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit ist 42he berechtigt, die ANWENDUNG und/ oder SERVER zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind von 42he mit dem KUNDEN zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der KUNDE seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der KUNDE erteilt bereits mit Vertragsschluss seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Freitag von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie nach Ankündigung besteht. 11.5. Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit die ANWENDUNG nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der ANWENDUNG in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zu einer Reduzierung oder Einstellung der Leistung, besteht für den KUNDEN kein Anspruch gegen 42he auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
12. Sonstige Leistungen von 42he
12.1. 42he stellt dem KUNDEN bei Vertragsbeginn die zu der ANWENDUNG abrufbare Online-Dokumentation für die ANWENDUNG zur Verfügung. Der KUNDE ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online-Dokumentation, unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke, zu speichern, auszudrucken und für Zwecke des Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die in dieser AGB vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Online-Dokumentation entsprechend. 12.2. Weitere Leistungen von 42he können zwischen den Parteien jederzeit schriftlich oder in Textform vereinbart werden, insbesondere Schulungen betreffend die ANWENDUNG oder die Vornahme der Sperrung oder Entfernung einzelner für den KUNDEN angelegten Administrativ- und/ oder Nebennutzer durch 42he. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwandes zu den im Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung allgemein geltenden Preisen von 42he erbracht.
13. Nutzungsrechte an der ANWENDUNG
13.1. Der KUNDE erhält an der ANWENDUNG einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 13.2. Eine Überlassung der ANWENDUNG an den KUNDEN erfolgt nicht. Insbesondere erfolgt keine Übergabe von Software oder eines Quellcodes. Der KUNDE darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten, ggfs. durch eigenes Personal, nutzen und in diesem Zusammenhang auf diese zugreifen. 13.3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern 42he sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außerstande ist. Dieses Selbsthilferecht beinhaltet ausdrücklich nicht einen Anspruch auf Herausgabe der ANWENDUNG, von Software oder eines Quellcodes. 13.4. Sofern 42he während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese. 13.5. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem KUNDEN eingeräumt werden, stehen dem KUNDEN nicht zu. Insbesondere ist der KUNDE nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen und/ oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG anderweitig Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem KUNDEN nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder die ANWENDUNG oder den Zugang zu der ANWENDUNG zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
14. Pflichten und Obliegenheiten des KUNDEN
14.1. Der KUNDE ist verpflichtet, die notwendigen Informationen für die Account-Erstellung und -Änderung wahrheitsgemäß anzugeben. 14.2. Der KUNDE garantiert und stellt sicher, dass 42he die Daten der Mitarbeiter und Verantwortlichen des KUNDEN zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeiten kann und der KUNDE wird dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter und Verantwortlichen, soweit dies rechtlich notwendig ist, ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten durch 42he erklären. 14.3. Der KUNDE verpflichtet sich und haftet dafür, dass die ANWENDUNG durch ihn bzw. die NUTZER nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/ oder auf dem SERVER gespeichert werden. 14.4. Dem KUNDEN bzw. NUTZER ist es untersagt, bei der Nutzung der ANWENDUNG technische Hilfsmittel oder Methoden einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der ANWENDUNG beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (z.B. Skripte, Bots oder sonstige Software etc.). 14.5. 42he ist berechtigt, rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte vom KUNDEN bzw. NUTZER unverzüglich zu löschen. 14.6. Der KUNDE wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der KUNDE Ø keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von 42he betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von 42he unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern; Ø den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/ oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen; Ø 42he von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch den KUNDEN beruhen oder die sich aus von dem KUNDEN verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind; Ø die zu dem KUNDEN angelegten NUTZER verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten; Ø dafür Sorge tragen, dass etwa bei der Übermittlung von Texten und/ oder Daten Dritter auf den SERVER von 42he alle Rechte Dritter an dem verwendeten Material beachtet werden; Ø die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der KUNDE bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand nach geltendem Datenschutzrecht eingreift; Ø Daten und Informationen vor Übersendung an 42he auf Viren prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen; Ø Mängel an Vertragsleistungen 42he unverzüglich anzeigen. Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. Mitverschulden dar. Soweit 42he infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der KUNDE nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der KUNDE hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; Ø die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen; Ø wenn der KUNDE zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten an 42he übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
15. Verantwortung für die Zugangsdaten
15.1. Der KUNDE trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern. Die dem KUNDEN bzw. dem NUTZER zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. 15.2. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die Nutzung der ANWENDUNG ausschließlich durch den KUNDEN bzw. den NUTZERN erfolgt. 15.3. Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder in der Zukunft bekannt werden könnten, werden der KUNDE bzw. die NUTZER 42he hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen, in Textform in Kenntnis setzen und die jeweiligen Zugangsdaten unverzüglich über die ANWENDUNG ändern. 15.4. Der KUNDE haftet für jedwede Nutzung und/ oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten bzw. der Zugangsdaten der NUTZER ausgeführt wird.
16. Pflichtverletzungen durch den KUNDEN
16.1. Verletzt der KUNDE die Regelungen unter Ziffer 13., Ziffer 14. oder Ziffer 15. dieser AGB aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann 42he den Zugriff des KUNDEN und aller zu diesem angelegten NUTZER auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. 16.2. Verstößt der KUNDE rechtswidrig gegen Ziffer 15.2. dieser AGB, ist 42he berechtigt, die dadurch betroffenen ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch einen der zu dem KUNDEN angelegten NUTZER hat der KUNDE 42he auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den entsprechenden NUTZER zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. 16.3. Verletzt der KUNDE trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von 42he weiterhin oder wiederholt die Regelungen unter Ziffern 13. und/ oder 15. dieser AGB und hat der KUNDE dies zu vertreten, so kann 42he den Vertrag, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. 16.4. Für jeden Fall, in dem der KUNDE die Nutzung der ANWENDUNG durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der KUNDE jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monatsbeiträgen oder im Falle der kostenlosen Nutzung (z.B. Testphase/ kostenloses Leistungspaket) EUR 2.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. Bei zusätzlicher Geltendmachung von Schadensersatz wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 16.5. Hat der KUNDE die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann 42he Schadensersatz geltend machen.
17. Rechte des KUNDEN an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken
Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages durch nach diesem Vertrag erlaubte und vorgesehene Tätigkeiten des KUNDEN und/ oder der zu dem KUNDEN angelegten NUTZER, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN vom KUNDEN, auf dem SERVER von 42he eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke mit ausschließlich KUNDEN zuzuordnenden Daten entstehen, stehen alle Rechte hieran dem KUNDEN zu. Der KUNDE bleibt, auch nach Vertragsende, Eigentümer der Datenbanken und/ oder Datenbankwerke.
18. Haftung für Verletzung von Rechten Dritter
18.1. 42he wird den KUNDEN von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und dem KUNDEN in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf dessen ANWENDUNGSDATEN ermöglichen. 18.2. 42he haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den KUNDEN bzw. NUTZER. Insbesondere nicht, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In jedem derartigen Fall stellt der KUNDE 42he auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
19. Datenschutz und Datensicherheit
19.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten (u.a. NUTZER) zur Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 19.2. Erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt/ nutzen der KUNDE und/ oder zu dem KUNDEN angelegte NUTZER personenbezogene Daten, so steht der KUNDE dafür ein, dass er bzw. der jeweilige NUTZER dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt, im Falle eines Verstoßes, 42he von Ansprüchen Dritter frei. 19.3. 42he wird Daten von dem KUNDEN oder dem KUNDEN zuordenbare Daten nur in dem von dem Vertragszweck gedeckten Umfang erheben, verarbeiten und nutzen. Der KUNDE stimmt dem zu. 19.4. Die Verpflichtungen nach Ziffern 19.1 und 19.3 dieser AGB bestehen, solange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von 42he liegen, auch über das Vertragsende hinaus. 19.5. 42he kann personenbezogene Daten des KUNDEN an Dritte übermitteln, soweit dies für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist und weitergehende datenschutzrechtliche Anforderungen an die Datenweitergabe nicht gestellt werden (z.B. Daten für Bezahlvorgänge an Dritte wie Zahlungsanbieter, Bankinstitute oder Kreditkartenanbieter etc.). 19.6. Eine Übermittlung von Kontakt- oder Kundendaten des KUNDEN erfolgt zu keiner Zeit. Weiterhin werden sämtliche Dateianhänge des KUNDEN auf Servern eines Zulieferers gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU) und genügt aufgrund redundanter Speicherung sowie einer dateispezifischen 128bit-Verschlüsselung über den Dateinamen höchsten Sicherheitsansprüchen. Der Dateiname sowie die URL werden von 42he zu keiner Zeit Dritten gegenüber sichtbar gemacht. Der KUNDE verpflichtet sich zu seinem eigenen Schutz ebenfalls zur Geheimhaltung der direkten URLs in seinem ANWENDUNGS-Account. 19.7. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten 14 Tage nach Löschung des jeweiligen ANWENDUNGS-Accounts. 19.8. Weitere Hinweise und Regelungen zum Umgang mit Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche jederzeit auf der Webseite der ANWENDUNG einsehbar ist. 19.9. Der KUNDE und 42he verpflichten sich, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) zeitnah nach Abschluss dieses Nutzungsvertrages abzuschließen. 42he wird dem KUNDEN die AVV von 42he in elektronischer Form zum Download bereitstellen. Die AVV geht diesen AGB im Falle von Unklarheiten vor.
20. Geheimhaltung
20.1. Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen oder gelegentlich der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse, Daten, Unterlagen, Aufzeichnungen, Listen sowie alle sonstigen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei (nachfolgend „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ genannt) Stillschweigen zu wahren und diese geheim zu halten. 20.2. Vertrauliche Informationen dürfen von der erhaltenden Partei ausschließlich im Rahmen der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet und/ oder genutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei ist die Verwendung und/ oder Nutzung vertraulicher Informationen außerhalb der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung unzulässig. 20.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei dürfen vertrauliche Informationen keinem Dritten offenbart werden, es sei denn, bei diesem Dritten handelt es sich um eine vertrauenswürdige Person, die von den jeweiligen vertraulichen Informationen notwendigerweise im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der überlassenden Partei Kenntnis erlangen muss. 20.4. Die Parteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme, Verwendung und/ oder Nutzung vertraulicher Informationen durch unbefugte Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Parteien sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten. 20.5. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für welche die empfangende Partei nachweist, dass diese ihr oder der Öffentlichkeit bereits vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist. 20.6. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über das Ende der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung hinaus auf unbestimmte Zeit und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach vorstehender Ziffer nicht nachgewiesen ist.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
21.1. Eine Partei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Partei schriftlich anerkannt worden sind. 21.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Partei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
22. Insolvenz oder drohende Insolvenz des KUNDEN
22.1. Der KUNDE hat 42he unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Ø Der KUNDE die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt; Ø die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist; Ø der KUNDE auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss; Ø gegen den KUNDEN im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder Ø der KUNDE im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat. 22.2. Liegt einer der unter Ziffer 22.1. dieser AGB genannten Umstände vor, so kann 42he das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen.
23. Haftung
23.1. Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen (z.B. NUTZERN) verursachten Schäden unbeschränkt. 23.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 23.3. 42he haftet im Übrigen nur, soweit 42he eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine sog. Kardinalpflicht, verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso all diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung von 42he auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von 42he auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. 23.4. Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr ist zulässig. 23.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
24. Höhere Gewalt
24.1. Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 24.2. Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert ist.
25. Vertragsübertragung
25.1. 42he ist berechtigt, das Recht aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der KUNDE erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass 42he das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen (neuer Betreiber) übertragen darf. 25.2. Der Vertragsübergang wird dem KUNDEN unverzüglich nach Umsetzung durch 42he und den neuen Betreiber per E-Mail mitgeteilt. 25.3. 42he ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung dieses Vertrages hinzuzuziehen. 25.4. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des KUNDEN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 42he.
26. Schlussbestimmungen
26.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). 26.2. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG abgegeben werden, in Schriftform oder in Textform per E-Mail abzugeben. 26.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung. 26.4. Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von 42he in Köln. 26.5. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben ausschließlich informativen Charakter. Die einzig verbindliche Version ist in deutscher Sprache verfasst.
Stand: Mai 2018