Nach langen Wochen des Shutdowns wurde nun von Bund und Ländern beschlossen, dass Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland nach und nach wieder öffnen dürfen. Da der Schutz der Gesundheit weiter als oberstes Ziel gilt, gelten für die Wiederöffnung jedoch strenge Auflagen. Unter anderem müssen Mindestabstände von 1,5 m zwischen Gästen bzw. Tischen eingehalten und die Kontaktdaten der Besucher vorgehalten werden. Außerdem gilt in vielen Bundesländern eine Reservierungspflicht in Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben.