Gutscheine sind eine verbreitete Marketingstrategie für Restaurants. Aber Gutschein ist nicht gleich Gutschein. Es gibt einige Dinge zu beachten bevor Sie den passenden Gutschein für Ihr Restaurant anbieten können.
Grundsätzlich gibt es zwei Gutscheintypen: den Wertgutschein und den Warengutschein. Welchen Sie anbieten ist nicht egal, sondern kommt auf Ihr Restaurant an.
Der Wertgutschein wird dem Käufer über einen bestimmten, selbst gewählten Betrag ausgestellt. Zum Beispiel möchte ein Chef seinen Angestellten zum Jahreswechsel mit einem guten Essen eine Freude machen. Er kauft zehn Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro in Ihrem Restaurant. Der Beschenkte kann nun frei entscheiden, wofür er den Gutschein einsetzen möchte.
Der Gast kann nun entweder bei Ihnen für unter 20 Euro essen und erhält dann eine Gutschrift über den Restbetrag auf seinem Gutschein. Oder er isst und trinkt für einen höheren Betrag und zahlt lediglich die Differenz.
Der Vorteil für Sie als Gastronom ist, dass Sie direkt nachdem Sie den Gutschein ausgestellt haben den Betrag einkalkulieren und ihn in Ihre Abrechnung mit einfließen lassen können.
Der Warengutschein wird dagegen nicht über einen bestimmten Geldbetrag, sondern über eine vorab definierte Leistung ausgestellt. Das können spezielle Menüs oder Festtags-Gerichte sein. Zum Beispiel ein festliches Menü zum Valentinstag. Ein solcher Gutschein eignet sich sehr gut als Geschenk und der Käufer kann direkt bei Ihnen einen Tisch für den Tag reservieren.
Wichtig ist, dass Sie hier vorab den Preis für das Menü kalkulieren und den Gutschein für den entsprechenden Betrag verkaufen. Bei Vorlage des Gutscheins wird das Menü aufgetischt, für das er bestimmt war. Überlegen Sie, ob Sie die Getränke schon in den Gutscheinwert inkludieren möchten. Alternativ können die Gäste sie auch zusätzlich bestellen und bezahlen.
Bei einem Warengutschein sollten Sie ein bestimmtes Datum oder eine spezielle Menüfolge festmachen und den Gutscheinkäufer auch auf diese „Warenbindung" hinweisen. Bei besonderen Events kann der Gutschein nur für diesen Tag gültig sein. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. So können Sie zum Beispiel am Valentinstag schon vorab anhand der verkauften Gutscheine kalkulieren, wie viele Gäste kommen werden. Mit einer guten Kalkulation machen Sie noch einen höheren Gesamtumsatz als mit einem gewöhnliche Wertgutschein, da Sie hier direkteren Einfluss auf den Wareneinsatz und die Kostendeckung haben. Bei einem Wertgutschein wissen Sie vorab nicht, was der Gast bestellen wird, bei einem Warengutschein schon.
Wenn Sie in Ihrem Restaurant spezielle Menüfolgen, etwa ein Weihnachtsmenü, ein Silvesterdinner oder saisonale Menüs anbieten, freuen sich Ihre Gäste über Warengutscheine. Sie sind eine beliebte und einfache Geschenkidee. Bei Restaurants, die selten oder nie Menüs in ihrer Speisekarte anbieten ist der Wertgutschein laut die bessere Wahl.
Übersicht: Gutscheine für Ihr Restaurant anbieten – so geht's
Teil 1: Wert- oder Warengutschein für Ihr Restaurant
Teil 2: Geklickt, gekauft, gedruckt: Der E-Gutschein in der Gastronomie
Teil 3: Restaurant-Rabatt: Der klassische Coupon in der Zeitung
Teil 4: Schönes schenken – Restaurant-Gutscheine ansprechend gestalten
Teil 5: Vier Dinge, die auf Ihrem Restaurantgutschein nicht fehlen dürfen
Teil 6: Vor- und Nachteile von Gutscheinportalen wie Groupon und Co.
Teil 7: Gültigkeit und Besteuerung von Restaurant-Gutscheinen
Es gibt 2 Kommentare zu diesem Artikel.
Rolf Zahnke am Donnerstag, 16.01.2020
Die o.a. Ausführungen zur Umsatzsteuer berücksichtigen nicht die Änderungen aufgrund der Gutschriftsrichtlinie zum 1.1.2019
Sven Sester (CentralPlanner Team Mitglied) am Donnerstag, 16.01.2020
Im obigen Artikel geht es ja ausschließlich um die innerbetriebliche Kalkulation, nicht um die Versteuerung. Allerdings ist der Hinweis völlig richtig und ich habe die Änderung der Richtlinie in unserem Artikel zur Gültigkeit und Besteuerung von Restaurant-Gutscheinen ergänzt
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