1. Die Leistung des Gutscheins muss deutlich formuliert sein.
Für alle Beteiligten ist es das Wichtigste zu wissen, gegen welche Leistung der Gutschein eingetauscht werden kann. Der Beschenkte möchte natürlich wissen, was sein Geschenk ist, während Sie und Ihre Mitarbeiter sich Missverständnisse und Diskussionen bei der Einlösung des Gutscheins sparen. Die Leistungsbeschreibung enthält bei einem Wertgutschein natürlich auch die Höhe des Betrags – am besten in Zahlen und Buchstaben, um auch hier auf Nummer sicher zu gehen.
2. Name und Adresse des Ausstellers dürfen nicht fehlen.
Noch besser sind allerdings die vollständigen Daten Ihres Restaurants oder Hotels, wie E-Mail Adresse, Telefonnummer oder wahlweise auch die Öffnungszeiten.
3. Aufgrund der Verjährungsfrist sollte das Ausstellungsdatum angegeben werden.
So sichern Sie sich gegen das Einlösen längst verjährter Gutscheine ab. Bei Warengutscheinen, die nur für bestimmte Tage oder Veranstaltungen gelten, sollten Sie unbedingt genaue Angaben für den Einlösungszeitraum auf dem Gutschein angeben. Mehr über die rechtlich festgesetzte Verjährungfrist finden Sie hier.
4. Eine Unterschrift des Ausstellers ist nicht unbedingt nötig.
Eine schöne Unterschrift kann den Gutschein individueller und wertvoller aussehen lassen. Ob Sie unterschreiben oder nicht ist allerdings Ihnen überlassen.
Mehr zum Thema "Gutscheinmarketing für Restaurants":
Übersicht: Gutscheine für Ihr Restaurant anbieten – so geht's
Teil 1: Wert- oder Warengutschein für Ihr Restaurant
Teil 2: Geklickt, gekauft, gedruckt: Der E-Gutschein in der Gastronomie
Teil 3: Restaurant-Rabatt: Der klassische Coupon in der Zeitung
Teil 4: Schönes schenken – Restaurant-Gutscheine ansprechend gestalten
Teil 5: Vier Dinge, die auf Ihrem Restaurantgutschein nicht fehlen dürfen
Teil 6: Vor- und Nachteile von Gutscheinportalen wie Groupon und Co.
Teil 7: Gültigkeit und Besteuerung von Restaurant-Gutscheinen