Als Gast muss man sich nicht alles gefallen lassen und kann bei einigen Fauxpas sogar Geld sparen. Für Gastronomen ist es natürlich ebenso wichtig und hilfreich zu wissen wo die rechtliche Linie ist. Es steht natürlich jedem offen davon in Form von Kulanz abzuweichen.
Kostenlose Beilagen
Es kann durchaus vorkommen, dass sich etwas Unappetitliches im Essen finden lässt: ein Haar in der Suppe, eine Raupe im Salat oder eine Fliege in der Beilage. Wer weniger empfindlich ist, kann eine Preisminderung verlangen und weiter essen. In den meisten Fällen wird man jedoch das Gericht ohne Bezahlung zurückgeben. Und das ist auch das gute Recht eines jeden Gastes. Das haben sogar Gerichte festgelegt.
Roter Fleck auf weißer Bluse
Missgeschicke passieren. So kann es auch der besten Servicekraft passieren, dass die Flasche mit Rotwein vom Tablett kippt. Und schon hat die weiße Bluse des Gastes rote Flecken. Bei Schäden an der Kleidung haftet der Gastwirt und muss die Reinigung oder auch die Reparatur bezahlen. In der Regel deckt das die Betriebshaftpflichtversicherung des Gastwirts ab.
Wer haftet für die Garderobe?
Oft liest man in Restaurants auf Schildern: “Für Garderobe keine Haftung”. Doch damit kann sich ein Wirt nicht aus der Verantwortung stehlen. Denn ein Gastwirt haftet für die Garderobe, wenn diese vom Gast nicht einsehbar ist. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die Garderobe im Blickfeld des Gastes ist oder dieser Jacke und Tasche über die Stuhllehne hängt, muss der Gastwirt nicht haften.
Wie lange muss man auf die Rechnung warten?
Das Essen ist längst beendet, doch die Rechnung lässt auf sich warten. Doch gehen darf man erst nach 30-minütiger Wartezeit, wenn man dreimal laut und deutlich nach der Rechnung gefragt haben. Doch auch wenn die Rechnung bis dahin nicht gebracht wurde, muss man die Rechnung bezahlen. Um nicht als Zechpreller beschuldigt zu werden, ist man verpflichtet, Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen, damit der Wirt den Gast erreichen kann.
Wie lange muss man auf das Essen warten?
Auch hier gilt: Eine Wartezeit von mehr als 30 Minuten, muss man nicht hinnehmen. Der Gast darf dann gehen, wenn man mindestens einmal nach dem Essen gefragt hat. Wer trotzdem auf sein Essen warten möchte, kann zumindest die Rechnung mindern. Bei 90-Minütiger Wartezeit, ist eine Minderung um 30 Prozent möglich haben Gerichte entschieden.
Gute Miene inklusive
Die Launen eines Kellners muss man als Gast nicht hinnehmen und man darf in schlimmen Fällen sogar die Rechnung kürzen. Das klingt zunächst abwegig, doch die Bewirtung durch den Kellner ist ein Teil des Vertrages zwischen Gast und Wirt. Ist die Bewirtung mangelhaft, hat der Gast einen Anspruch auf Nacherfüllung und auch auf Preisminderung. Zuvor sollte man sich aber über schlechte Umgangsformen von Seiten des Servicepersonal beschweren. Tritt nach der Beschwerde beim Vorgesetzten des Kellners keine Besserung ein, hat man einen Anspruch auf Preisnachlass.
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