Gäste-WLAN in Restaurants ist kein rechtliches Problem mehr

Gäste-WLAN in Restaurants ist kein rechtliches Problem mehr

Ein neues Gesetz erleichtert es Gastronomiebetrieben ihren Gästen Internet bereitzustellen. Bisher war das ein rechtliches Risiko für Restaurants und Cafés.


Gemäß der sogenannten "Störerhaftung" haftete bisher die Person, auf deren Namen der Internetzugang läuft. Das heißt, wenn Gäste illegal Musik oder Filme downloadeten, zahlte der Hotspot-Inhaber die Abmahnung von mehreren hundert bis tausenden Euro.


Diese viel kritisierte Störerhaftung fällt mit dem neuen Telemediengesetz weg. Das neue Gesetz könnte bereits ab Herbst in Kraft treten.


Union und SPD einigten sich darauf am 11. März 2016, nachdem die Bundeskanzlerin zur Eile gemahnt hatte. Die Diskussionen um das neue Gesetz zogen sich über Monate hin. Bereits im März 2015 sprach Sigmar Gabriel von der "finalen Gesetzesvorlage".


Damals war geplant, dass Gastronomen ihren Gästen unter zwei Bedingungen WLAN zur Verfügung stellen können ohne dafür zu haften:

  • Das Zugangsgerät (Router) sollte verschlüsselt werden.
  • Der Gast sollte versichern, dass er keine Rechtsverletzungen begeht. Beispielsweise indem er vor der Anmeldung einen Haken unter eine entsprechende Erklärung setzt.

Diese Bedingungen sind mit dem neuen Gesetz hinfällig. Freies WLAN in Restaurants und Cafés ist somit kein rechtliches Risiko mehr.


Bisher haben Gastronomen und Hoteliers die Verantwortung oft an Hotspot-Anbieter (Provider) abgegeben. Das sind Firmen, die einen WLAN-Zugang einrichten und im Falle eines Missbrauchs für den Anschluss haften. Mehr dazu hier.


Mehr über WLAN im Restaurant:

Öffentliches WLAN in Restaurants – guter Service oder hohes Risiko?

von Pia B über Recht und Digitalisierung
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