Arbeitszeit in der Gastronomie: ​„Hände weg vom Arbeitszeitgesetz”

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Arbeitszeit in der Gastronomie: ​„Hände weg vom Arbeitszeitgesetz”

13 Stunden Arbeitszeit täglich – das geht nicht, betonte der neue Vize-Vorsitzende des Beirats der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in seiner Antrittsrede. Eine klare Positionierung gegen den Vorschlag des DEHOGA für ein flexibleres Arbeitszeitgesetz.

„Die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden täglich und an bis zu sechs Tagen in der Woche auszudehnen, ist wirklichkeitsfremd und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.”

Mit 91 Prozent der Stimmen wurde Guido Zeitler zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des NGG-Beirats gewählt. In seiner Antrittsrede wies er darauf hin, dass Arbeitgeber seit Jahrzehnten gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würden und nun versuchten, dies mit der Änderung des Gesetzes zu legalisieren.

DEHOGA: Keine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit

Laut DEHOGA erweist sich die Höchstarbeitszeit im Zusammenhang mit der Mindestlohngesetzgebung und der Arbeitszeitdokumentation als zunehmendes Problem für die Gastronomie-Branche. Der Verband möchte daher das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. „So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden”, heißt es auf der DEHOGA-Website. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass der Verband „KEINE Verlängerung der Gesamtarbeitszeit” fordere.

Ähnliche Forderungen des DEHOGA stießen bereits in der Vergangenheit bei Gastronomen auf Empörung.

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von Pia B über Gastronomie und Recht
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